Höhe der Mietkaution (Wohnungsmietvertrag)
Die Mietkaution bzw. Mietsicherheit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die Höhe der Mietkaution, die zu Beginn des Mietvertrages fällig wird, beträgt max. drei Netto-Kaltmieten (§551 BGB).
Auch die Garagenmiete kann in der Mietkaution berücksichtigt werden.
Mietkaution in Raten
Bei Vereinbarung einer Mietkaution ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei gleichen Raten zu bezahlen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§551 Abs. 2 BGB)
Wohnflächenberechnung
Bei der Flächenberechnung ist folgendes zu beachten:
Ab einer lichten Höhe (Raumhöhe) von 2m , wird die Fläche zu 100% berechnet.
Ab einer lichten Höhe zwischen 1m- 2m, wird die Fläche zu 50% berechnet.
Ab einer lichten Höhe unter 1m, wird diese Fläche zu 0% bzw. nicht berechnet.
Berechnung der Bruttomietrendite
Berechnung der Bruttomietrendite (Ohne Verwaltungs- und Instandshaltungskosten!) Rechenbeispiel:
300.000€ (Kaufpreis) + 30.000€ (Kaufnebenkosten)
= 330.000€ (Beispiel: 10.000€ Nettokaltmiete im Jahr)
100 x 10.000€ : 330.000€= 3,03 % Bruttorendite
Bitte beachten Sie das in der Bruttorendite die jährlichen Verwaltungs- und Instandshaltungskosten NICHT enthalten sind. Achten Sie bei einer Kapitalanlage auf die Nettomietrendite (siehe nächster Beitrag)
Berechnung der Nettomietrendite
Berechnung der Nettomietrendite (MIT Verwaltungs- und Instandshaltungskosten!) Rechenbeispiel:
300.000€ (Kaufpreis) +30.000€ (Kaufnebenkosten)
= 330.000€ (Beispiel: 10.000€ Nettokaltmiete im Jahr)
Verwaltungskosten: 500€
Instandshalt.kosten: 800€
Schritt 1: Jahresreinertrag
10.000€ -500€ -800€ =8.700€
Schritt 2: Nettomietrendite
(8700€ : 330.000€) x 100= 2,64% (Nettomietrendite)
Dieser Wert ist für den Kapitalanleger von großer Bedeutung. Achten Sie bei einer Kapitalanlage auf die Nettomietrendite.